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Service

Urheberrecht und Datenschutz in der Schule (Baden-Württemberg)

Den Datenschutzbeauftragten unseres Seminars (StD Rüdiger Sandmann) erreichen Sie unter der Adresse Datenschutz@semgym-rw.de .

Zum Datenschutz an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg gilt ab 1. Januar 2015 diese  Verwaltungsvorschrift .  Eine Anlage  dazu gibt datenschutzrechtliche Hinweise für den Gebrauch privater Datenverarbeitungsgeräte durch Lehrkräfte zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kultusverwaltung Baden-Württemberg, insbesondere Informationen gem. Art. 13, 14 EU-DSGVO, finden Sie unter https://kultus-bw.de/datenverarbeitung .

Lehrerfortbildungsserver zum Thema Urheberrecht und Datenschutz

Alles zum Thema Urheberrecht und Datenschutz in der schulischen Praxis findet sich im Internetportal der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen, Baden-Württemberg.  Lehrerfortbildungsserver

Themenschwerpunkte:

Werk :  als Werke werden im Urheberrecht Schöpfungen von Urhebern bezeichnet, die durch das Urheberrecht geschützt werden; dies betrifft Werke der Lehrerinnen und Lehrer und Werke von Schülerinnen und Schülern.

Öffentlichkeit Für den nicht-öffentlichen Bereich (Unterricht) gelten teilweise andere gesetzliche Vorschriften als für den öffentlichen Bereich. Eine Wiedergabe / Zugänglichmachung im Zusammenhang mit Unterricht ist aufgrund des engen gegenseitigen Kontakts zwischen den beteiligten Personen (Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sowie alle Lehrkräfte einer Schule) stets nicht-öffentlich.

Urheberrecht in der Schule wichtigste Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes für Schule und Seminar und zugehörige vertragliche Regelungen am Beispiel von Medientypen wie Text, Foto, Grafik, Musik und Film und verschiedenen Veröffentlichungsformen wie Fotokopie, Website, pädagogisches Netz / Intranet sowie Lernplattformen

Checklisten zum Urheberrecht stellen Entscheidungshilfen dar, wenn es darum geht, welche Materialien in welcher Form und wo verwendet werden dürfen (kopieren und digitalisieren). Der Lehrerfortbildungsserver stellt Checklisten bereit zu:

  • Texte und Bilder (Grafiken, Fotos)
  • Musik und Film / Audio und Video
  • Vortrag / Musizieren / Theater spielen
  • Internetseiten
  • Kursraum

Lizenzen :  Bereichsklärung, Lizenzmodelle  für Werke, Software und Medien.

Datenschutz beim E-Learning , die Rechtsgrundlagen und   Rahmendienstvereinbarungen sowie Informationen zum Verfahrensverzeichnis  

Formulare Für verschiedene Bereiche werden juristisch geprüfte Formulare, Nutzungsordnungen z.B. für Medienräume , Mustererklärungen und Nutzungsrechteabtretungen vorgestellt, die ggf . an die schulspezifischen Bedingungen angepasst werden können. Wie innerhalb einer Schule hier verfahren werden kann, stellt der „ Verfahrensvorschlag “ vor.

 

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