Im „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg“ ist die Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit bzw. der Ansprechpartnerin verankert.
Ziel des Gesetzes ist es, die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg weiter voranzubringen. Dies bedeutet u.a., den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen sowie die Rahmenbedingungen zu verbessern, die es Müttern und Vätern ermöglichen, Familie, Pflege und Beruf zu vereinbaren.
Die Beauftragte für Chancengleichheit unterstützt und berät die Dienststellenleitung bei der Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes. Sie wird an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen beteiligt und ist Ansprechpartnerin bei Konfliktsituationen am Arbeitsplatz für die Referendar*innen, Ausbilder*innen sowie die Verwaltungsangestellten im Kontext der Sicherstellung von Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Zu den konkreten Aufgaben gehören z. B.:
• Umsetzung von Strukturen zur Gleichstellung im Beruf.
• Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
• Regelungen der Arbeitszeit.
Die Beauftrage für Chancengleichheit wird in Behörden mit mehr als 50 Beschäftigten von den weiblichen Beschäftigten
für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. In kleineren Behörden wird eine Ansprechpartnerin bestellt. Beide werden nur
tätig, wenn sie persönlich einen Auftrag dazu erhalten. Sie sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.
Hinweis: Die Beauftragte für Chancengleichheit ist auch für Anliegen der Referendarinnen und Referendare zuständig.
Hier finden Sie das Chancengleichheitsgesetz.